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BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstunfall - Beweisaufnahme - Verfahrensmangel - weitere Beschwerde - Streitgegenstand
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 5 L 2748/91
- BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94
Denn die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 B 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50.80]> m.w.N.). - BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 50.80
Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Grundsatzrüge - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94
Denn die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 B 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50.80]> m.w.N.).