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   BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94   

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https://dejure.org/1994,28918
BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94 (https://dejure.org/1994,28918)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 2 B 13.94 (https://dejure.org/1994,28918)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 2 B 13.94 (https://dejure.org/1994,28918)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfall - Beweisaufnahme - Verfahrensmangel - weitere Beschwerde - Streitgegenstand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94
    Denn die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 B 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50.80]> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 50.80

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung bei einer Grundsatzrüge -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1994 - 2 B 13.94
    Denn die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 B 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50.80]> m.w.N.).
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